Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gem. Art 35 DSGVO

für die Einrichtung einer Videoüberwachung an den Bürogebäuden Mannheimer Str. 105 Haus A+B 68535 Edingen Neckarhausen

Ansprechpartner:

T-G Objekte Haase GmbH + Co KG

Annastr. 14A
64285 Darmstadt
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Phone: 06151-1365090

1.       Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge und Zwecke

Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs.1 lit f) DSGVO
Die Verarbeitungsvorgänge entnehmen sie unserer DSGVO der T-G Objekte Haase GmbH + Co KG

2.       Bewertung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung im Verhältnis zum Zweck der Verarbeitung

a) Erforderlichkeit

Der Grund für die Installation einer Videoüberwachungsanlage ist der immer wieder auftretende Vandalismus an Gebäuden. In den letzten Monaten und Jahren wurden immer wieder Türen und Schlösser beschädigt.
Zudem wurde in einigen Fällen auch Diebstahl festgestellt.

Die Installation Videoüberwachung soll in Zukunft zu einer Abschreckung potentieller Täter führen, sowie die polizeiliche Aufklärung erfolgter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erleichtern bzw. überhaupt erst effektiv ermöglichen.

b) Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung im Verhältnis zum Zweck der Verarbeitung

Nach eingängiger Beratung wurden die möglichen Alternativen – Installation einer Schranke – als unverhältnismäßig abgelehnt.

Dazu im Einzelnen:

Die Errichtung einer Schranke ist angesichts der Tatsache, dass die meisten Vergehen während der Bürozeiten stattfinden, nicht effizient. Die Schranke müsste zu diesen Zeiten dauerhaft geöffnet sein.
Die effektive Abwehr des zu befürchtenden Vandalismus ist daher nicht möglich.

3.       Risikobewertung

Es können durch die Videoüberwachung personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Die Rechte der Betroffenen sind durch die geplante Maßnahme jedoch nur in geringem Umfang betroffen. Die Aufnahmen werden nur bei Vorliegen eines Schadensfalles betrachtet. Sofern in einem Zeitfenster von 72 Stunden kein Vorfall eintritt, werden die Aufnahmen ohne Einsichtnahme gelöscht.

4.       Technische und organisatorische Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken

Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden zur Bewältigung der Risiken ergriffen:

  • auf die Videoüberwachung wird mittels deutlich sichtbarer Beschilderung hingewiesen
  • nur ein ausgewählter Personenkreis darf Zugriff auf die Aufnahmen erhalten, in diesem Falle, 3 Personen : Herr Sahin, Frau Mattson, Frau Külzer
  • der Zugriff darf nur in begründeten Fällen erfolgen, etwa bei aufgetretenem Vandalismus oder bei Diebstahl
  • die Videoaufnahmen werden innerhalb von 72 Stunden automatisch gelöscht
  • eine Onlineübertragung findet nicht statt

5.       Fazit

Die beabsichtigte Installation der Videoanlage stellt lediglich ein geringes Risiko für die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen dar. Dieses vorhandene Risiko wird durch die getroffenen Maßnahmen im nötigen Maße minimiert. Die Maßnahme ist auch insgesamt verhältnismäßig, ein gleich effektives aber milderes Mittel ist nicht ersichtlich.

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